Steuerberater Dr. Dittmann aus Hamburg

Ihr Partner für Abrechnung von Baulohn

in Hamburg

Lohnbuchhaltung für die Baubranche

Der Baulohn in Hamburg unterliegt zunächst der klassischen Lohnbuchhaltung. Die Dokumentation von Löhnen und Gehältern sowie die An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer sind somit obligatorisch. Für die Lohnabrechnung im Baugewerbe gelten jedoch zusätzlich viele besondere Vorschriften, die es unbedingt einzuhalten gilt. Zu den wichtigsten Besonderheiten der Lohnabrechnung in der Baubranche gehören:

  • das Saison Kurzarbeitergeld (Saison KUG, früher: Schlechtwettergeld)
  • die stundenweise zu leistende Arbeitszeiterfassung und Nachhaltung der Arbeitszeit
  • die Sofortmeldepflicht für alle Mitarbeiter, z.B. auch zu Probearbeiten
  • die Meldung and die verschiedenen Sozialkassen (z.B. SOKABau, GaLaBau, LAK, e.v.m.)

Aufgrund dieser und einiger anderer Besonderheiten ist Baulohn auch in Hamburg nicht vergleichbar mit Lohn- und Gehaltsabrechnung anderer Branchen und sorgt dadurch oft für ungeliebten Zusatzaufwand in der Buchhaltung. Wenn Sie nach einer Entlastung Ihres Betriebes im Bereich Baulohn suchen, sind wir der richtige Partner. Von uns können Sie eine professionelle Erledigung Ihrer laufenden Baulohnabrechnungen unter Berücksichtigung sämtlicher rechtlichen und steuerlichen Vorschriften erwarten. So können Sie sich auf ihr operatives Geschäft und Ihre Bauprojekte in Hamburg und Umgebung konzentrieren.